Entfernung beschädigter Brücken

Maitalbrücke komplett überschwemmt beim Hochwasser

Das Hochwasser im September 2024 hat bekanntlich zu erheblichen Schäden an der Infrastruktur geführt. Neben Straßen und Gebäuden waren auch mehrere Brücken und Fußgängerstege stark betroffen. Im Zuge der Schadensbewertung und der Prüfung notwendiger Maßnahmen hat sich die Stadtgemeinde Klosterneuburg entschieden, vier beschädigte Übergänge - den Maitalsteg I, den Maitalsteg II, den Fußgängersteg Promenade und die Lackfabrikbrücke - zu entfernen.


Die betroffenen Brücken im Detail:

Maitalsteg I und II: 

Die beiden Fußgängerstege im verkehrsberuhigten Maital in Kierling (erbaut 1945) wurden durch das Hochwasser schwer beschädigt (Unterspülung des Widerlagers, Abrutschen, Geländerschäden). Sie überspannen den Kierlingbach, münden jedoch auf private Grundstücke und dienen auf einer Länge von rund 260 m ausschließlich als Spazierweg. Eine wesentliche Erschließungs- oder Verbindungsfunktion für die Öffentlichkeit besteht nicht.


Lackfabrikbrücke: 

Bei der 1943 erbauten Brücke auf Höhe Kierlingerstraße 59 bzw. 92 entstanden starke Schäden an beiden Widerlagern, zudem wurde der Holzbohlenbelag beschädigt. Laut Gutachten müsste die Belastbarkeit von 4,5 t auf 2,5 t reduziert werden. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Lessinggassenbrücke (ca. 70 m entfernt) und die Fußgängerbrücke Niobaubrücke (ca. 85 m entfernt).


Fußgängersteg Promenade: 

Der Steg auf Höhe Kierlingerstraße 106d (erbaut 1976, zuletzt saniert 2020), der die Promenade mit der Kierlingerstraße verbindet, zeigt erhebliche Schäden am rechtsufrigen Widerlager durch Unterspülung. Zudem weist dieser Steg aufgrund seiner Konstruktion einen hohen Instandhaltungsaufwand auf (Frostaufbrüche, Risse, Roststellen). Nur rund 110 m flussaufwärts liegt die Fußgängerbrücke Göthegasse als Alternative.


Alle vier Brücken wurden unmittelbar nach dem Hochwasser aufgrund der starken Schäden gesperrt. Eine Wiederinstandsetzung wäre mit einem sehr hohen finanziellen Aufwand verbunden. Wesentlicher Aspekt ist zudem, dass keine der betroffenen Brücken die schadlose Abfuhr eines sogenannten HQ100-Hochwassers gewährleisten kann. Auch bei einer Neuerrichtung wäre dies aufgrund der vorhandenen Geländesituation und der angrenzenden Verkehrsflächen technisch nicht möglich. In Anbetracht des schlechten Gesamtzustandes (insbesondere beim Steg Promenade), der hohen Kosten einer Instandsetzung und der vorhandenen Alternativen bzw. des fehlenden öffentlichen Nutzens bei den Maitalstegen wurde nach eingehender Prüfung im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit über das ersatzlose Abtragen der vier Brücken entschieden.

Die Entfernung der Brücken wird zeitnah erfolgen und durch entsprechende Beschilderungen angekündigt.


20.05.2025

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