Die Transparentständer der Stadt bieten entlang der Hauptrouten eine gut sichtbare Werbemöglichkeit. Neun Standorte in Klosterneuburg und den Katastralgemeinden können gebucht werden – in jeweils eine Fahrtrichtung oder auch beide. Beworben werden können kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen im Gebiet der Stadtgemeinde Klosterneuburg, bei Verfügbarkeit ist auch die Bewerbung von Veranstaltungen außerhalb des Stadtgebiets, sowie kommerzielle Werbung und Wahlwerbung möglich. Zuständig ist das Abgabenamt der Stadt.
Die Flächen werden in zwei Kategorien eingeteilt. Kategorie I ist die jeweils oberste Fläche. Sie ist vorrangig für längerfristige Werbung mit einer Hängedauer von bis zu zwölf Wochen gedacht. Die Kategorie II sind die mittlere und untere Fläche und können auch für kürzere Dauer gemietet werden. Hier beträgt die Hängedauer maximal drei Wochen. Die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit.Weniger bekannt sind die Überkopftransparente, welche am Beginn sowie am Ende des Stadtplatzes (bei der kleinen Parkanlage) angebracht werden können, um die B14 Kierlinger Straße zu überspannen.
Entgelt:
Veranstaltungen, Vereine und Kultureinrichtungen: € 25,50
Kommerzielle Werbung, Wahlwerbung (Punkt 11 AGB): € 51,50
Die Tarife verstehen sich für jeweils eine Woche, und zwar von Dienstag bis Montag, inkl. Ust. und Werbeabgabe. Für beidseitig bedruckte Transparente wird der doppelte Wochentarif verrechnet.
Format: 4 Meter x 1 Meter Querformat
Formulare sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen im Formularcenter auf der Website der Stadt www.klosterneuburg.at/formulare verfügbar – einfach als Suchbegriff „Transparent“ eingeben. Das Abgabenamt steht für Fragen unter Tel. (+43) 2243 / 444 - 229 sowie abgaben@klosterneuburg.at zur Verfügung.