Budgetrede FPÖ

Dr. Josef Pitschko

ÖVP und Neos schnüren Schuldenrucksack

Der ÖVP-Bürgermeister hat das Klosterneuburger Budget 2025 vorgelegt, das im mittelfristigen Finanzplan eine erschreckende finanzielle Entwicklung der Stadt mit einer Erhöhung der Schulden um 74 Prozent auf 73 Millionen EUR am Ende des Jahres 2029 vorsieht. Die bestehende Zukunftspartnerschaft aus ÖVP und Neos kündigt mit diesem Budget einen finanziellen Scherbenhaufen an, der unvermeidlich finanzielle Belastungen der Klosterneuburger zur Folge haben wird.

Mittelfristiger Finanzplan

Der Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2029 sieht Erträge von 91,4 Millionen EUR im Jahr 2025 bis 94,6 Millionen EUR im Jahr 2029 vor. Diesen Einnahmen stehen die wesentlich höheren Aufwendungen von 98,2 Millionen EUR im Jahr 2025 bis 108 Millionen EUR im Jahr 2029 gegenüber. Dadurch ergeben sich steigende negative Nettoergebnisse von – 6,7 Millionen EUR im Jahr 2025 bis – 13,4 Millionen EUR im Jahr 2029. Das Defizit im Jahr 2025 kann noch durch die Auflösung von Rücklagen ausgeglichen werden. Danach steigen die Schulden von 42 Millionen EUR am 1.1.2025 auf 73 Millionen EUR am 31.12.2029, das ist eine Schuldenexplosion um 74 Prozent (!) innerhalb von 5 Jahren. Dabei berücksichtigt dieser Finanzplan noch nicht die zusätzlichen Ausgaben für die Beseitigung von Hochwasserschäden, die nach aktuellen Schätzungen etwa 3,5 Millionen EUR betragen und erst im Rechnungsabschluss 2025 ihre budgetären Auswirkungen erkennen lassen. 

Bemerkenswert am Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2029 ist, dass sich die Erträge aus den kommunalen Abgaben nur von 12,3 Millionen EUR im Jahr 2025 auf 13,5 Millionen EUR im Jahr 2029 erhöhen. In diesem Zusammenhang ist jedoch die hintergründige Forderung der Gemeinden nach Mehreinnahmen durch Erhöhung der Grundsteuer in den Vordergrund zu rücken: Die Gemeinden wollen den Bund die legistische „Drecksarbeit“ der Erhöhung der Einheitswerte für Grundstücke machen lassen, um sich dann beim Schröpfen der Grundstückseigentümer als „unschuldige“ Inkassanten darzustellen, die leider ein Bundesgesetz anwenden müssen. Es sind meistens nicht einzelne Bürgermeister, die eine Erhöhung der Grundsteuer fordern, sondern sie schicken den Städte – bzw. Gemeindebund oder das KDZ vor, die auf Basis pseudowissenschaftlicher Studien die Notwendigkeit von mehr Geld für die Gemeinden behaupten, weil diese sonst ihre Aufgaben nicht erfüllen könnten. Der Bundesobmann der angeblichen Wirtschaftspartei ÖVP hat gesagt, dass eine Erhöhung der Grundsteuer „nur die Vermögenden trifft“. Einen deutlicheren Beweis seiner wirtschafts – und steuerpolitischen Inkompetenz hätte Nehammer nicht liefern können: Die Grundsteuer wird nämlich unabhängig von der tatsächlichen Vermögenslage des Grundstückseigentümers festgesetzt. Auch Grundstückseigentümer, deren Grundstücke zur Besicherung von Krediten mit Pfandrechten belastet sind, zahlen die Grundsteuer auf Basis des festgesetzten Einheitswerts ohne Abzug der offenen Schulden. Darüber hinaus zahlen auch Wohnungsmieter Grundsteuer, weil sie Teil der Betriebskosten sind. Wirtschaftlich betrachtet ist die Grundsteuer eine Form der Vermögensteuer, die völlig losgelöst von der tatsächlichen Vermögenslage eingehoben wird. Mit seiner realitätswidrigen Sicht der Grundsteuer und dem ungenierten Abkassieren zeigt Nehammer deutlich, dass er aus dem niederösterreichischen Politikerstall der Landeshauptfrau Mikl – Leitner kommt, deren Sager „Her mit dem Zaster! Her mit der Marie!“ den Leistungsträgern noch immer als unverhohlene Drohung in den Ohren klingt.       

Bemerkenswert ist auch, dass in den nächsten 5 Jahren keine Erhöhung der Kanal –, Müll – und Wassergebühren vorgesehen ist! Die Einnahmen aus den Gebühren sind mit 16,8 Millionen EUR im Jahr 2025 und 16,9 Millionen EUR im Jahr 2029 nahezu gleich. Das ist auch deshalb bemerkenswert, weil schon allein durch die Bautätigkeit Mehreinnahmen an Kanal-, Müll- und Wassergebühren zu erwarten sind. Da stellt sich zwangsweise die Frage: Hat die ÖVP im Finanzplan für die nächsten 5 Jahre Gebührenerhöhungen nur „vergessen“ oder im Hinblick auf die Gemeinderatswahlen vorsätzlich nicht berücksichtigt? Denkbar ist auch die Nehammer – Strategie, vor Wahlen Gebührenerhöhungen auszuschließen und nach den Wahlen unter dem Druck der Budgetzahlen schweren Herzens eine „wichtige und richtige Gebührenanpassung“ vorzunehmen.  

Investitionsvorhaben

Angesichts dieser bedrohlichen Entwicklung der Gemeindefinanzen ist besonderes Augenmerk auf die in den nächsten geplanten Investitionsvorhaben zu richten:

Politisch unumstritten ist die Errichtung des zentralen Wirtschaftshofes, die 2027 oder 2028 abgeschlossen sein soll. Dafür sind 16,6 Millionen EUR vorgesehen.

Dem Projekt Kulturmeile mit der Errichtung eines Kinos wird die FPÖ nicht zustimmen. Das Vorhaben soll ab 2027 umgesetzt werden. Bis Ende 2029 sollen dafür 4 Millionen EUR ausgegeben werden. Die FPÖ vertritt die grundsätzliche Ansicht, dass die Errichtung und der Betrieb eines Kinos keine kommunalen Aufgaben sind. Die Errichtung des Kinos würde etwa 2 Millionen EUR kosten und der Betrieb jährlich ein Defizit von ungefähr 250.000 EUR verursachen, das vom Steuerzahler abzudecken wäre. Angesichts der drohenden Erhöhung verschiedener Steuern zur Sanierung der von der chaotischen türkis/grünen „Koste es, was es wolle“ – Bundesregierung verursachten Budgetdefizite und Reduktion der riesigen Staatsschulden, ist es den Klosterneuburger Steuerzahlern jedenfalls nicht zumutbar, zusätzlich für defizitäre Prestigeprojekte einzelner Kommunalpolitiker zu zahlen.

Für den Hochwasserschutz sind in den nächsten 5 Jahren keine Projekte vorgesehen! Unter „Kofinanzierte Schutzbauten“ wird im Jahr 2025 lediglich ein Betrag von 100.000 EUR ausgewiesen. Damit kann man vielleicht eine Studie und/oder ein Gutachten finanzieren, aber keine Retentionsbecken errichten. Offensichtlich ist der ÖVP/Neos – Zukunftspartnerschaft die Errichtung eines Kinos wichtiger als ein wirksamer Hochwasserschutz.


Stadtrat Dr. Josef Pitschko


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