Die Aufgabe der Amtskassa ist die Abwicklung der Kassen- und Bankgeschäfte der Stadt. Die Amtskassa ist ausschließlich für den angemeldeten Parteienverkehr geöffnet.
Einzahlungen auf Konten der Stadtgemeinde Klosterneuburg – Empfängerüberprüfung
Mit in Kraft treten der EU Instand Payment-Verordnung werden die Kreditinstitute im EWR-Raum ab dem 9. Oktober 2025 verpflichtet, eine Empfängerüberprüfung für jede SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung in Euro noch vor der Autorisierung der Zahlung durchzuführen. Dabei wird der angegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber des angegebenen Empfängerkontos überprüft, um die Anzahl von Fehlüberweisungen zu reduzieren. Die Bank verständigt den Zahler nach Durchführung der Überprüfung über das Ergebnis dieser Prüfung.
Bitte prüfen Sie daher vor Ihrer Zahlung an die Stadtgemeinde Klosterneuburg unbedingt, ob neben der korrekten IBAN als Empfänger die „Stadtgemeinde Klosterneuburg“ angegeben ist.
Parteienverkehr: Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr