Badeverbot im Altarm aufgehoben

Strandbad Altarm

Das Badeverbot für den Altarm im Strandbad Klosterneuburg wurde von der Bezirkshauptmannschaft Tulln mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Beste Voraussetzungen also für ein uneingeschränktes Badevergnügen an den kommenden heißen Tagen.

Die Bezirkshauptmannschaft Tulln hat die Verordnung für ein Badeverbot für den Altarm, die wegen einer vorsorglichen Sperre am 28. Mai 2026 erlassen wurde, aufgrund aktueller Untersuchungsergebnisse wieder aufgehoben. Grundlage für diese Entscheidung ist der Prüfbericht der Eurofins Umweltanalytik Österreich GmbH vom 19. Juni 2026. Die Wasseruntersuchung vom 2. Juni 2026 belegt, dass das Badewasser im „Altarm Gschirrwasser“ in bakteriologischer Hinsicht den Anforderungen der § 80 der Bäderhygieneverordnung entspricht. Das Gewässer weise zwar zum Zeitpunkt der Probenahme eine erhöhte Nährstoffkonzentration auf, eine Gefährdung der Badegäste durch Cyanobakterien bzw. Cyanobakterientoxine sei derzeit jedoch nicht gegeben, da die Individuendichten bei der Planktonuntersuchungen gering seien und eine zusätzliche Untersuchung auf Toxine keinerlei Belastungen anzeige. Gemäß dem vorliegenden Ortsbefund, der Messungen vor Ort und der Gesamtheit der untersuchten Parameter ist das Wasser des Altarmes für Badezwecke geeignet.


Altarm_dritte_Untersuchung_16.06.2026.pdf herunterladen (0.83 MB)

Aufhebung des Badeverbotes_BH Tulln-2.pdf herunterladen (0.15 MB)

Eurofins Eurofins Umweltanalytik Prüfbericht vom 19.06.2026-2.pdf herunterladen (1.18 MB)



19.06.2026

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