Alle Rechtsmittel gegen Bodenaushubdeponie Weidlingbach ausgeschöpft

19.05.2026

Alle Rechtsmittel gegen Bodenaushubdeponie Weidlingbach ausgeschöpft

 

Presseaussendung vom 19. Mai 2026

Seit März 2023 liefen die behördlichen Verfahren zur Genehmigung einer Bodenaushubdeponie in Weidlingbach. Die Stadtgemeinde Klosterneuburg hat dagegen mehrere Rechtsmittel eingebracht. Nun sind die Verfahren beendet.

Die vom Stadtrat einstimmig eingereichten Rechtsmittel waren zum einen eine Beschwerde gegen den AWG – Bescheid (Abfallwirtschaftsgesetz) vom April 2025. Mit diesem Bescheid wurde die abfallrechtliche Genehmigung, der wasserrechtliche Konsens, die naturschutzrechtliche Bewilligung und die Rodungsbewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Bodenaushubdeponie erteilt. Die Beschwerde der Stadt gegen den AWG-Bescheid wurde seitens des Landesverwaltungsgerichtes im Dezember 2025 als unzulässig zurückgewiesen und ist mittlerweile rechtskräftig.

Zum anderen wurde eine Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid der UVP – Behörde (Umweltverträglichkeitsprüfung) von Juni 2024 betreffend UVP-Verfahren erhoben. Mit diesem Feststellungsbescheid wurde entschieden, dass das Vorhaben Bodenaushubdeponie Weidlingbach nicht der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Auch diese Beschwerde wurde im März 2025 durch das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.

Der Verwaltungsgerichtshof wies im April 2026 die von der Stadtgemeinde eingebrachte außerordentliche Revision höchstinstanzlich zurück. Als Begründung wurde im Wesentlichen angegeben, dass der Revisionswerberin kein abstraktes Recht auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zukommt und dass lediglich geltendes Recht angewendet wurde.

Die Stadtgemeinde Klosterneuburg hat damit alle Rechtsmittel ausgeschöpft.

 

 

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