Änderung Flächenwidmungs- & Bebauungsplan 01/2025

Planschrank_Auflage

Die Stadtgemeinde Klosterneuburg beabsichtigt 

die Änderung des Flächenwidmungs- und 

Bebauungsplanes

Die Änderungsentwürfe liegen im Zeitraum von 

 →   04. April 2025 bis 16. Mai 2025 

zur allgemeinen Einsicht (gem. § 25 iVm § 24 bzw. gem. § 34 iVm § 33 Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. 03/2015 idgF) auf.

Die Änderungsentwürfe stehen Ihnen unter folgenden Links zur Verfügung:

» WebCity - Digitale Plandarstellung

Zusätzlich können die Unterlagen als pdf-Dateien hier zum Download bereit:

» Auflistung der Änderungspunkte (Anhang zu 01/2025)

» Flächenwidmungsplan

   » Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächenwidmungsplanes 01/2025

   » Entwurf der Verordnung FWPL (Anhang 1)

   » Plandarstellungen:

       » Schwarz-Rot-Darstellung der Mappenblätter FWPL 01/2025 (Anhang 3)

       » Schwarz-Rot-Darstellung des Legendenblatts FWPL 01/2025 (Anhang 3)

   » Weitere Anhänge:

       » Anhänge 4 - 8 FWPL 01/2025

» Bebauungsplan

   » Erläuterungsbericht zur Änderung des Bebauungsplanes 01/2025

   » Entwurf der Verordnung - Bebauungsvorschriften 01/2025 (Anhang 2)

   » Plandarstellungen:

       » Schwarz-Rot-Darstellung der Mappenblätter BBPL 01/2025 (Anhang 3)

       » Schwarz-Rot-Darstellung des Legendenblatts BBPL 01/2025 (Anhang 3)

   » Weitere Anhänge:

       » Anhänge 4 - 10 BBPL 01/2025

 

Jede und jeder ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist bis spätestens 16. Mai 2025 eine schriftliche Stellungnahme zu den geplanten Änderungen abzugeben. Diese kann

→    per Post an Stadtgemeinde Klosterneuburg, GAIV – Stadtplanung, Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg oder

→    per E-Mail an stadtamt@klosterneuburg.at

an die Stadtgemeinde Klosterneuburg übermittelt werden.

 

Zusätzlich können die Änderungsentwürfe auch persönlich im Rathaus der Stadtgemeinde Klosterneuburg,

→   gegen telefonische Voranmeldung (Tel. 02243/444-257)

eingesehen werden.


Für Fragen oder Anliegen erreichen Sie das Team des Referats Stadtplanung unter der Telefonnummer 02243/444-456 oder 02243/444-257. Dies ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie an Dienstagen in der Zeit von 13:30 bis 17:00 Uhr möglich.

 

Weitere nützliche Links:

GESTALTE(N) Broschüre: "BAU§ECHT - Was Sie unbedingt wissen sollten!"

GESTALTE(N) - FAQ

RIS - Raumordnungsgesetz 2014

RIS - NÖ Bauordnung 2014

04.04.2025

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