Änderung FWPL und BBPL - Auflage 01/2026

Planschrank

Die Stadtgemeinde Klosterneuburg hat im Zeitraum von 

02. April 2026 bis 15. Mai 2026 

Änderungsentwürfe zur allgemeinen Einsicht (gem. § 25 iVm   § 24 bzw. gem. § 34 iVm § 33 Raumordnungsgesetz 2014) aufgelegt.

Die Änderungen der Plandarstellungen umfassen, neben Berichtigungen des Planwerks, inhaltliche Änderungen wie zum Beispiel Widmungsänderungen im Flächenwidmungsplan oder Änderungen von Bebauungsweisen oder Bebauungshöhen im Bebauungsplan.

In den Bebauungsvorschriften ist vorgesehen eine Regelung zu ergänzen, die sicherstellen soll, dass die, durch Baufluchtlinien festgelegten, Gartenzonen zukünftig nicht mit Hauptgebäuden bebaut werden dürfen. Darüber hinaus ist geplant zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes Einschränkungen für die Errichtung von Kleinwindkraftanlagen in die Bebauungsvorschriften aufzunehmen. 

Die Änderungsentwürfe stehen Ihnen unter folgenden Links zur Verfügung:

» Erläuterungsberichte:

Erläuterungsbericht und Umweltbericht zur Änderung des Flächenwidmungsplan 01/2026

Anhänge 1, 2 und 4-10 zum Erläuterungsbericht FWPL

Erläuterungsbericht zur Änderung des Bebauungsplanes und dem Wortlaut der Verordnung (Bebauungsvorschriften) 01/2026

Anhänge 1, 2 und 4 zum Erläuterungsbericht BBPL

» Änderungsentwurf - Bebauungsvorschriften 01/2026 (Anhang 2)

» Plandarstellungen:

Änderungsentwürfe im Geoportal

Flächenwidmungsplan in Mappenblätter (Maßstab 1:5.000) zum Download

Bebauungsplan in Mappenblätter (Maßstab 1:1.000) zum Download

Legendenblatt Flächenwidmungsplan 01/2026

Legendenblatt Bebauungsplan 01/2026

Sie haben das Recht innerhalb der Auflagefrist (02. April 2026 bis 15. Mai 2026) eine schriftliche Stellungnahme zu den geplanten Änderungen abzugeben: 

per Post an: Stadtgemeinde Klosterneuburg, GA IV – Stadtplanung
Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg

per E-Mail an: stadtamt@klosterneuburg.at 

Rechtzeitig eingegangene Stellungnahmen sind vom Gemeinderat bei der Beschlussfassung der Verordnung über das örtliche Raumordnungsprogramm bzw. den Bebauungsplan in Erwägung zu ziehen.

Sollte Bedarf bestehen, können die MitarbeiterInnen des Referats Stadtplanung auch gerne telefonisch (Tel. 02243/444-257) Anleitung zur Nutzung des Online-Angebots geben.

02.04.2026

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