1. Nachtragsvoranschlag 2025

Geld, Taschenrechner

Dem Gemeinderat der Stadtgemeinde Klosterneuburg wird in seiner Sitzung vom 27. Juni 2025 der 

1. Nachtragsvoranschlag für das Budgetjahr 2025 vorgelegt werden. Der Entwurf liegt in der Zeit

 

vom 04. Juni 2025 bis einschließlich 18. Juni 2025

 

während der Amtsstunden bei der Stadtgemeinde Klosterneuburg (Rathaus, 2. Stock, Zimmer 202) zur öffentlichen Einsicht auf und ist auch auf der Homepage der Stadtgemeinde Klosterneuburg (www.klosterneuburg.at) digital abrufbar. Dies wird aufgrund des § 75 unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 73 der . Gemeindeordnung kundgemacht.

 

Innerhalb der Auflagefrist steht es jedem Gemeindemitglied frei, schriftliche Stellungnahmen dazu beim Stadtamt einzubringen. Wir ersuchen Sie dies per E-Mail unter stadtamt@klosterneuburg.at, per Telefax  (+43(0)2243 444-296) oder per Post (3400 Klosterneuburg, Rathausplatz 1) zu tun. Es steht Ihnen auch der amtliche Briefkasten vor dem Rathaus zur Verfügung.


28.04.2025

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