Kanalbenützungsgebühren

Mittels Lastschriftanzeige werden die Haus- und Grundbesitzabgaben vorgeschrieben, Fälligkeit dieser Gebühren und Abgaben sind 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres. 

Nutzen Sie die Möglichkeit der elektronischen Zustellung von Vorschreibungen der Gemeindeabgaben sowie das SEPA-Lastschriftverfahren.

Formulare

HINWEIS: Diese Meldungen dienen nur für die Erstellung des Veranstaltungskalenders und ersetzen nicht eine Anmeldung bzw. Anzeige der Veranstaltungen im Sinne des -Veranstaltungsgesetzes, LGBL-7070 i.d.g.F.!

Veranstaltungscheck gem § 13 ÖffnungsVO