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Bei Anschluss einer Liegenschaft an das öffentliche Kanalnetz wird einmalig eine Kanaleinmündungsabgabe vorgeschrieben. Vergrößert sich bei einer Liegenschaft die bisherige zugrundeliegende Berechnungsfläche (Zu-,Um- oder Neubau), so wird eine Ergänzungsabgabe vorgeschrieben.
Amtsblatt Nr. 4/2013Mehr...