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Ab 01. Oktober 2012 wird in Klosterneuburg das Lösen eines Parkscheines mittels Handy angeboten. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, die Kurzparkzonenabgabe mittels Handyparken zu entrichten:
Zuerst müssen Sie sich unter www.trafficpass.com registrieren.
park.ME mit dem Smartphone:
park.ME erkennt die jeweilige Parkzone mit den geltenden Tarifen und der maximalen Parkdauer automatisch. Die lästige Suche nach Informationsschildern, Parkautomaten oder Verkaufsstellen von Parkscheinen entfällt. Man benötigt dazu ein Smartphone mit Android-Betriebssystem oder ein iPhone.
Nach der Registrierung bei Trafficpass unter www.trafficpass.com wird eine kostenlose App auf das Handy geladen und der Service aktiviert. Ein Parkvorgang wird dann mit der App einfach mittels drücken der Funktion „Start“ begonnen bzw. mit „Stop“ beendet. Rechtzeitig vor Ablauf der maximalen Parkdauer erfolgt automatisch eine Erinnerung.
park.ME mittels SMS:
Um auch Interessierten ohne Smartphone die Nutzung von park.ME zugänglich zu machen, steht auch eine Variante mittels SMS (ausgenommen in Wien) zur Verfügung. Einfach ein SMS mit Angabe des Städtecodes 3400 an +43 699 15939316 senden und Ihr Parkvorgang wird gestartet.
Der Parkschein wird automatisch auf das im Benutzerportal hinterlegte Kennzeichen
Über das persönliche Kundenkonto können alle AnwenderInnen Ihre getätigten Parkvorgänge kontrollieren oder Belege für etwaige Weiterverrechnungen erstellen. Die Parkgebühren werden am Monatsende automatisch vom Konto abgebucht.
Es werden 2 Tarifmodelle angeboten:
park.ME steht allen registrierten Usern neben Klosterneuburg auch in Wien, Linz, Graz, Salzburg, Baden bei Wien, Bludenz und Zell am See zur Verfügung. Weitere Städte in Österreich und Deutschland werden laufend an das System angebunden.
park.ME verfügt über noch weitere nützliche Funktionen. So können auch für andere KFZ einfach und bequem Parkscheine gelöst werden, ein "car-finder" zeigt den Weg zurück zum Fahrzeug u.v.m.
Weitere Informationen und Registrierung unter www.trafficpass.com oder unter der Servicehotline Tel. 0800 / 206 306.
Die Höhe der Kurzparkzonenabgabe in Klosterneuburg beträgt
Das Abstellen des Fahrzeuges in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ist nur bei gleichzeitiger Verwendung eines Parkscheines bzw. des park.ME Handyparkens (ab 01. Oktober 2012 möglich) gestattet. Bei Verwendung von Parkscheinen sind nur jene gültig, die von der Stadtgemeinde Klosterneuburg herausgegeben werden. Parkscheine sind für eine Parkdauer von 30 Minuten (€ 0,50) und 1 Stunde (€ 1,-) erhältlich.
Die maximale Abstelldauer beträgt 90 Minuten. Weiters besteht die Möglichkeit das Fahrzeug für die Dauer von max. 10 Minuten in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone mit einem kostenlosen 10-Minuten-Parkschein abzustellen. Parkscheine sind bei der Telefonzentrale im Rathaus, Rathausplatz 26, in vielen Geschäften, Banken oder Trafiken erhältlich. Die Verkaufstellen sind mit einem blauen Aufkleber mit einem weißen "P" gekennzeichnet.
Auf folgenden Straßen bzw. Teilen davon besteht Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr sowie Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr, Kurzparkzone:
Am Rathausplatz besteht auf den Parkplätzen vor dem Rathaus (Fischgräte), direkt vor dem Rathaus sowie vor der Ordination Dr. Valentin von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr, Kurzparkzone. In der Hermannstraße besteht die Kurzparkzone Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.30 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr. In der Tauchnergasse besteht die Kurzparkzone von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr.
Achtung: Parkscheine, die andere Tarife aufweisen und somit ungültig sind, können gegen Entrichtung des Differenzbetrages bei der Telefonzentrale des Rathauses, Eingang Rathausplatz 26, umgetauscht werden. Die Stadtgemeinde Klosterneuburg weist ausdrücklich daraufhin, dass bei der Verwendung von alten, ungültigen Parkscheinen ausnahmslos Organstrafverfügungen ausgestellt werden.
Die Kurzparkzonenabgabeverordnung finden Sie hier:
Kurzparkzonenabgabeverordnung 2012
Apr| JunMai