Sicherheitsabstand

Bei jeder Fahrgeschwindigkeit muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zum voranfahrenden Fahrzeug eingehalten werden. Der Abstand muss so gewählt werden, dass die Lenkerin/der Lenker auch bei plötzlichem verkehrsbedingtem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs jederzeit anhalten kann. Er muss mindestens so groß sein wie der Reaktionsweg und hängt von der Geschwindigkeit, dem Fahrbahnzustand, den Sichtverhältnissen, den Bremsen, den Reifen etc. ab.

Empfohlen wird bei:

  • Mehr als 50 km/h : 1 Sekunde Abstand
  • Mehr als 100 km/h : 2 Sekunden Abstand

Die Nichtbeachtung der Vorschriften über den Sicherheitsabstand ist bei sehr geringem Abstand ( 0,2 bis 0,39 Sekunden, das sind zwischen 7 m und 14 m bei 130 km/h) zusätzlich zur Geldstrafe ein Vormerkdelikt des Vormerksystems. Ein Abstand von weniger als 0,2 Sekunden (das sind unter 7 m bei 130 km/h) führt zusätzlich zur Geldstrafe zum Entzug  der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate.

Hinter Schienenfahrzeugen, die nicht überholt werden, muss jede Lenkerin/jeder Lenker einen Abstand von mindestens 20 m einhalten.
"Lange" Fahrzeuge (Lastfahrzeuge, Kraftwagenzüge, Busse und dergleichen) müssen auf Freilandstraßen nach vor ihnen fahrenden "langen" Fahrzeugen mindestens 50 m Abstand halten.

Rechtsgrundlagen

§ 18 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Stand: 01.01.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
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Quelle: HELP.gv.at

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