Kundmachung: Änderungsverfahren 01/2017

18.04.2017 09:10

Die Stadtgemeinde Klosterneuburg beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm, den Flächenwidmungsplan sowie den Bebauungsplan einschließlich der Bebauungsvorschriften (Wortlaut der Verordnung) abzuändern.

Während des Auflegungszeitraumes

vom 18. April 2017 bis 30. Mai 2017

kann jedermann in die Änderungsentwürfe Einsicht nehmen (vgl. § 24 bzw. § 33 NÖ Raumordnungsgesetz 2014).

Die Auflage erfolgt im Rathaus Klosterneuburg, Rathausplatz 1, Geschoß 3A, Zimmer 305, an Werktagen in der Zeit von Montag bis Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr und zusätzlich dienstags von 13.30 bis 17.30 Uhr.

Zu den Entwürfen können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese müssen in schriftlicher Form bis spätestens 30. Mai 2017 bei der Stadtgemeinde Klosterneuburg vorliegen. Rechtzeitig eingegangene Stellungnahmen sind bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Erwägung zu ziehen. Auf die Berücksichtigung der Stellungnahme besteht kein Rechtsanspruch.

Zusätzlich stehen die Auflageunterlagen digital zur Verfügung:

Auflageentwurf der Mappenblätter als Schwarz/Rot –Darstellung (WebCity)

Datei herunterladen: PDFErläuterungsbericht zur Änderung des Flächenwidmungsplanes

Datei herunterladen: PDFErläuterungsbericht zur Änderung des Bebauungsplanes

Datei herunterladen: PDFEntwurf zur Änderung der Bebauungsvorschriften

Datei herunterladen: PDFLegendenblatt zu den Änderungsentwürfen

WO

18.04.2017

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