Die Stadtgemeinde Klosterneuburg beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm, den Flächenwidmungsplan sowie den Bebauungsplan einschließlich der Bebauungsvorschriften (Wortlaut der Verordnung) abzuändern.
Während des Auflegungszeitraumes
vom 18. April 2017 bis 30. Mai 2017
kann jedermann in die Änderungsentwürfe Einsicht nehmen (vgl. § 24 bzw. § 33 NÖ Raumordnungsgesetz 2014).
Die Auflage erfolgt im Rathaus Klosterneuburg, Rathausplatz 1, Geschoß 3A, Zimmer 305, an Werktagen in der Zeit von Montag bis Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr und zusätzlich dienstags von 13.30 bis 17.30 Uhr.
Zu den Entwürfen können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese müssen in schriftlicher Form bis spätestens 30. Mai 2017 bei der Stadtgemeinde Klosterneuburg vorliegen. Rechtzeitig eingegangene Stellungnahmen sind bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Erwägung zu ziehen. Auf die Berücksichtigung der Stellungnahme besteht kein Rechtsanspruch.
Zusätzlich stehen die Auflageunterlagen digital zur Verfügung:
Auflageentwurf der Mappenblätter als Schwarz/Rot –Darstellung (WebCity)
Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächenwidmungsplanes
Erläuterungsbericht zur Änderung des Bebauungsplanes
Entwurf zur Änderung der Bebauungsvorschriften
Legendenblatt zu den Änderungsentwürfen